Deckungsumfang

Gebäudeversicherung Deckungsumfang

( incl. Feuerversicherung, Letungswasser-, Sturmversicherung, Glasversicherung, Hagelversicherung, ….)

Kombinierter Sach- und Glasversicherungsvertrag für Einfamilienhäuser

I. Versicherungsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGIB)

A. Gebäudeversicherung

  1. Feuernutzwärmeschäden

  2. Schäden durch Induktion/Überspannung

  3. Versicherte Sachen
    Mitversicherung von weiterem Zubehör/von sonstigen Grundstücksbestandteilen, eingelagerten Einbaumöbeln

  4. Versicherte Kosten
    4.1 Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkoste,
    Mehrkosten aufgrung von behördlichen Beschränkungen ohne prozentuale Begrenzung (Höchstentschädigung 1,25 Mio. Euro)
    4.2 Behördliche Beschränkungen
    4.3 Sachverständigenkosten
    4.4 Dekontaminationskosten (Höchstentschädigung 1,25 Mio. Euro)
    (Die Höchstentschädigung für Kosten gemäß 4.1 – 4.4 beträgt maximal 1,25 Mio. Euro. je Schadensfall)
    4.5 Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten (für 60 Tage a´ 90 Euro)
    4.6 Rückreisekosten aus dem Urlaub (Höchstentschädigung DM 10.000)
    4.7 Entfernung von entwurzelten Bäumen nach Sturm (Höchstentschädigung 5.000 Euro)
    4.8 Wiederherstellung und Aufforstung von Gartenanlagen (Höchstentschädigung 500 Euro)

  5. Erweiterte Versicherung gegen Frostschäden und Rohrbruch für alle Zu- und Ableitungsrohre
    5.1 Erweiterte Definition des Leitungswasserbegriffes
    5.2 Regenwasserleitungen
    5.3 Lüftungsrohre
    5.4 Mitversicherung von Armaturen (je Armatur 100 Euro, auch sonstige Bruchschäden)
    5.5 Mitversicherung von Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen.
    5.6 Aquarien/Schwimbecken/Wasserbetten
    5.7 Wassermehrverbrauchinfolge eines Versicherungsfalles
    (Höchstentschädigung je Versicherungsfalles 5.000 Euro)

  6. Rohbauversicherung

  7. Sonstige Deckungserweiterungen
    7.1 Vandalismus auch Graffiti (Höchstentschädigung 2.500 Euro)
    7.2 Elementarschäden (SB 10 mind. 500 Euro, max. 2.500 Euro)
    7.3 Innere Unruhen
    7.4 Fahrzeuganprall

B. Glasversicherung

  1. Pauschale Versicherung aller Scheiben

  2. Mobilarverglasung einschließlich Glaskeramik-Kochfläche
    (Höchstentschädigung 500 Euro)

  3. Berücksichtigung von Nebenkosten